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BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 StGB, § 267 StPO
Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung eines erstmaligen Freiheitsentzugs im Rahmen der Sozialprognose - IWW
- Wolters Kluwer
Positive Sozialprognose bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sachverständigen zur Beurteilung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56
Positive Sozialprognose bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sachverständigen zur Beurteilung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Stendal, 26.10.2021 - 307 Js 11878/20
- LG Stendal, 26.10.2021 - 503 KLs 20/20
- BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 135
- StV 2022, 389
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91
Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des …
Auszug aus BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
Denn das Landgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91) und dass er sich im Sommer 2021 in dieser Sache mehr als zwei Monate in Haft befunden hat (…vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 215). - BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
Die Strafkammer hat anknüpfend an die "Gefährlichkeitsprognose der Sachverständigen" eine positive "Sozialprognose" im Sinne des § 56 StGB (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20, Rn. 119; zur Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB, BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14) verneint und dabei zu Ungunsten des Angeklagten ausgeführt, dass aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung sowie der ungünstigen sozialen Situation - ungeregelte Lebensführung, keine berufliche Perspektive - eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Gewaltstraftaten bestehe. - BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20
Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben
Auszug aus BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
Die Strafkammer hat anknüpfend an die "Gefährlichkeitsprognose der Sachverständigen" eine positive "Sozialprognose" im Sinne des § 56 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20, Rn. 119; zur Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB, BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14) verneint und dabei zu Ungunsten des Angeklagten ausgeführt, dass aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung sowie der ungünstigen sozialen Situation - ungeregelte Lebensführung, keine berufliche Perspektive - eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Gewaltstraftaten bestehe.