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   BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21   

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https://dejure.org/2022,3366
BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21 (https://dejure.org/2022,3366)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2022 - 6 StR 633/21 (https://dejure.org/2022,3366)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 6 StR 633/21 (https://dejure.org/2022,3366)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 StGB, § 267 StPO
    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung eines erstmaligen Freiheitsentzugs im Rahmen der Sozialprognose

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Positive Sozialprognose bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sachverständigen zur Beurteilung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56
    Positive Sozialprognose bei der Gefährlichkeitsprognose eines Sachverständigen zur Beurteilung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 135
  • StV 2022, 389
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
    Denn das Landgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, dass der Angeklagte erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91) und dass er sich im Sommer 2021 in dieser Sache mehr als zwei Monate in Haft befunden hat (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 215).
  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
    Die Strafkammer hat anknüpfend an die "Gefährlichkeitsprognose der Sachverständigen" eine positive "Sozialprognose" im Sinne des § 56 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20, Rn. 119; zur Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB, BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14) verneint und dabei zu Ungunsten des Angeklagten ausgeführt, dass aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung sowie der ungünstigen sozialen Situation - ungeregelte Lebensführung, keine berufliche Perspektive - eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Gewaltstraftaten bestehe.
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21
    Die Strafkammer hat anknüpfend an die "Gefährlichkeitsprognose der Sachverständigen" eine positive "Sozialprognose" im Sinne des § 56 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20, Rn. 119; zur Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB, BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14) verneint und dabei zu Ungunsten des Angeklagten ausgeführt, dass aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung sowie der ungünstigen sozialen Situation - ungeregelte Lebensführung, keine berufliche Perspektive - eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Gewaltstraftaten bestehe.
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